![Laughing :lol:](./images/smilies/icon_lol2.gif)
ich hoffe ihr seit noch gut heim gekommen..
und dicke grüsse an alle anderen die da waren
![Wink :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
dor danzar hat anschluss jefundenDanzar hat geschrieben:gegen 4 uhr mit Hötsche, Roh & co dort eingetrudelt...war gut gefüllt...Musi war echt klasse...hatt spaß gemacht !!
ich hoffe ihr seit noch gut heim gekommen..
und dicke grüsse an alle anderen die da waren
nein müssen sie nicht. wenn er nur eins von hunderten gesichtern ist, kann er nix machen. das ganze wird erst aufgehoben, wenn man ungewollt extrem aus der bildreihe hervorsticht.dee hat geschrieben:naja verklagen nicht gleich ... aber die muessen das wieder rausnehmen, wenn du das denen sagst ... aber du bist ja fast schon eine person des oeffentlichen lebens ... man sieht dich ueberall.... sehr angenehm im übrigen ... darueber habe ich mich auch gefreut ... hab dich zwar nur kurz gesehen ... reichte aber zum freuen
§ 23 KunstUrhG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
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3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben.
herr d? warum sollte einen unterschied zwischen den einzelnen medien geben?Marshall hat geschrieben:sicher, dass das aufs internet zutrifft herr d?
aber bei einem rechtsstreit würde in solchen fällen eben art 5 pressefreiheit zutreffen,da sowas meiner meinung nur auf personen der zeitgeschichte,also promis usw zutrifft,dh man kann als ottonormalverbraucher nix gegen machen,wenn man sich auf solchen veranstaltungen rumtreibt...imo geht man ja solche dinge ein,indem man sich auf solche veranstaltungen begibt und weis,dass dort fotos gemacht werden...einzige möglichkeit ist dann zum fotomenschen zu gehen und freundlich zu bitten,dass man diese bilder doch nicht online stellt...passiert dies trotzdem,ist der kostenaufwand meinst höher als die befriedigung,dass das bild nicht online kommt...partydevil hat geschrieben:herr d? warum sollte einen unterschied zwischen den einzelnen medien geben?Marshall hat geschrieben:sicher, dass das aufs internet zutrifft herr d?
die rechtssprechung gilt für alle medien gleichermaßen, unter den genannten rahmenbedingungen.
auch ein Grund warum ich nicht mehr ins Yard gehe, das nervt so sehr-!dee hat geschrieben:habe mich nach zwei jahren auch mal wieder in den yard begeben.
ich war erst der annahme einen geistesblitz nach dem anderen zu erleben ..... ich irrte .... es war port01 & co die mich aller 10 sekunden erhellen ließen ... immer auf der suche ein foto nach dem anderen zu machen nur um die speicherkarte voll zu bekommen. nachdem ich dann noch naiv gefragt wurde ob ich auch eins will antwortete ich "NEIN du PISSER gehst mir auf den sack. ich mag auch deine häßliche visage nicht die hier völlig unentspannt jeden annervt und mich mit jedem blitz aus meinem film reißt" jetzt blitze es schon wieder und bevor ich sagen konnte, was ich eigentlich sagen wollte ... sagte ich mit nachdruck höflich NEIN! DANKE!