
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/ ... e-policing
paasend dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/INDECT
Leuchte hat geschrieben:http://www.zeit.de/kultur/film/2014-03/ ... ht-brender
Höchste Zeit den Damen und Herren des ZDF mal einen netten Brief zu schreiben und sie aufzufordern, ihre vertragliche geschuldeten Leistungen zu erfüllen oder besser: die ganzen CDU-Heinis endlich mal rauszukanten.
Kurz: Das Urteil ist eine Farce. Es ändert sich nichts.Richter Paulus hat geschrieben:
Dem Urteil kann ich nicht zustimmen, soweit es im staatsfreien oder auch
nur „staatsfernen“ Zweiten Deutschen Fernsehen die Mitwirkung von
Mitgliedern der Exekutive in den Aufsichtsgremien für
verfassungsrechtlich zulässig erklärt. Das öffentlich-rechtliche
Fernsehen dient nicht der Verbreitung staatlicher Informationen, sondern
dem Ausdruck der Vielfalt von Meinungen und der gesellschaftlichen
Breite des Sendeangebots. Diesen Grundansatz der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts halte ich in Einklang mit dem Urteil auch
weiterhin für richtig. Das Urteil setzt seinen eigenen Ansatz aber nur
zum Teil um, obwohl sich seit dem ersten Fernsehurteil herausgestellt
hat, dass die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des Zweiten Deutschen
Fernsehens dem Grundsatz der Staatsferne nicht gerecht wird. Die Gremien
- und mit ihnen die Anstalten - passen sich der Politik an, nicht die
Politik den Aufgaben der Gremien.
Wenn die Aufsichtsgremien von Rundfunk und Fernsehen von denen
beherrscht werden, deren Kontrolle sie unter anderem ermöglichen sollen,
ist damit eine Beeinträchtigung ihrer Funktion verbunden. Durch die
Möglichkeit der Entsendung von Exekutivvertretern definiert das Urteil
die Staatsgewalt von einer Bedrohung der Vielfalt zu einem Element eben
dieser Vielfaltsgewährleistung um. Meiner Auffassung nach reicht eine
Drittelquote, welche staatliche und „staatsnahe“ Vertreter umfasst, für
die Gewährleistung der Vielfalt im Zweiten Deutschen Fernsehen nicht
aus. Vielmehr halte ich eine weitgehende Freiheit der Aufsichtsgremien
von Vertretern des Staates für erforderlich, um - nach dem Beispiel der
meisten Länderanstalten - die Kontrollorgane des Zweiten Deutschen
Fernsehens von staatlichem Einfluss zu emanzipieren. Bei ihnen ist die
Gefahr einer politischen Instrumentalisierung höher als bei Mitgliedern
von Parlamenten und Parteien, die von der Verfassung als Volksvertreter
und Vermittler zwischen dem Staat und den Bürgern vorgesehen sind.
Allenfalls mag es noch angehen, im Sinne einer föderalen „Brechung“ die
Mitwirkung von Exekutivmitgliedern im Fernsehrat zu einem geringen Maß
zuzulassen. Ganz auszuschließen ist aber die Mitgliedschaft der
Länderexekutive im Verwaltungsrat. Bei diesem führen die vagen Vorgaben
des Urteils für die Pluralität der Staatsvertreter kaum eine wirksame
Vielfaltssicherung herbei.
Joa, stimmt schon, ob da nun 44% Parteienvertreter oder 1/3 im Fernsehrat sitzen, ist eigentlich Jacke wie Hose. Die gehören da insgesamt einfach überhaupt nicht rein. Aber soweit ich das mitbekommen habe, laufen da noch weitere Klagen, die in eine ähnliche Richtung zielen, vor allem wegen der unsauberen/beeinflussten und einseitigen Berichterstattung. Mal sehen, was daraus wird.Travelmind hat geschrieben:Leuchte hat geschrieben:http://www.zeit.de/kultur/film/2014-03/ ... ht-brender
Höchste Zeit den Damen und Herren des ZDF mal einen netten Brief zu schreiben und sie aufzufordern, ihre vertragliche geschuldeten Leistungen zu erfüllen oder besser: die ganzen CDU-Heinis endlich mal rauszukanten.![]()
Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts dazu lesen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... /bvg14-026" onclick="window.open(this.href);return false;
Letzter Absatz:
Abweichende Meinung des Richters Paulus:
Kurz: Das Urteil ist eine Farce. Es ändert sich nichts.Richter Paulus hat geschrieben:
Dem Urteil kann ich nicht zustimmen, soweit es im staatsfreien oder auch
nur „staatsfernen“ Zweiten Deutschen Fernsehen die Mitwirkung von
Mitgliedern der Exekutive in den Aufsichtsgremien für
verfassungsrechtlich zulässig erklärt. Das öffentlich-rechtliche
Fernsehen dient nicht der Verbreitung staatlicher Informationen, sondern
dem Ausdruck der Vielfalt von Meinungen und der gesellschaftlichen
Breite des Sendeangebots. Diesen Grundansatz der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts halte ich in Einklang mit dem Urteil auch
weiterhin für richtig. Das Urteil setzt seinen eigenen Ansatz aber nur
zum Teil um, obwohl sich seit dem ersten Fernsehurteil herausgestellt
hat, dass die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des Zweiten Deutschen
Fernsehens dem Grundsatz der Staatsferne nicht gerecht wird. Die Gremien
- und mit ihnen die Anstalten - passen sich der Politik an, nicht die
Politik den Aufgaben der Gremien.
Wenn die Aufsichtsgremien von Rundfunk und Fernsehen von denen
beherrscht werden, deren Kontrolle sie unter anderem ermöglichen sollen,
ist damit eine Beeinträchtigung ihrer Funktion verbunden. Durch die
Möglichkeit der Entsendung von Exekutivvertretern definiert das Urteil
die Staatsgewalt von einer Bedrohung der Vielfalt zu einem Element eben
dieser Vielfaltsgewährleistung um. Meiner Auffassung nach reicht eine
Drittelquote, welche staatliche und „staatsnahe“ Vertreter umfasst, für
die Gewährleistung der Vielfalt im Zweiten Deutschen Fernsehen nicht
aus. Vielmehr halte ich eine weitgehende Freiheit der Aufsichtsgremien
von Vertretern des Staates für erforderlich, um - nach dem Beispiel der
meisten Länderanstalten - die Kontrollorgane des Zweiten Deutschen
Fernsehens von staatlichem Einfluss zu emanzipieren. Bei ihnen ist die
Gefahr einer politischen Instrumentalisierung höher als bei Mitgliedern
von Parlamenten und Parteien, die von der Verfassung als Volksvertreter
und Vermittler zwischen dem Staat und den Bürgern vorgesehen sind.
Allenfalls mag es noch angehen, im Sinne einer föderalen „Brechung“ die
Mitwirkung von Exekutivmitgliedern im Fernsehrat zu einem geringen Maß
zuzulassen. Ganz auszuschließen ist aber die Mitgliedschaft der
Länderexekutive im Verwaltungsrat. Bei diesem führen die vagen Vorgaben
des Urteils für die Pluralität der Staatsvertreter kaum eine wirksame
Vielfaltssicherung herbei.
Herr Lehmann: "Das ist eine neue Kassette von Silvio!"
Erwin: "Das ist doch Acid House. Pass auf, dass die Leute hier keine Drogen nehmen."
Herr Lehmann: "Das ist eine neue Kassette von Silvio!"
Erwin: "Das ist doch Acid House. Pass auf, dass die Leute hier keine Drogen nehmen."
me11ow hat geschrieben:jo, äh, c5? (seit 99...)Anthrax hat geschrieben:
http://www.ostcoderockerz.de" onclick="window.open(this.href);return false;...DSDS Gewinner sind keine Musiker,sondern atmende Karaokemaschinen
http://www.ostcoderockerz.de" onclick="window.open(this.href);return false;...DSDS Gewinner sind keine Musiker,sondern atmende Karaokemaschinen
Schau mal auf die Mototrhaube während er den Berg hochfährt... ich glaube es geht eher daru...^^me11ow hat geschrieben:jo, äh, c5? (seit 99...)Anthrax hat geschrieben:
Sebbel hat geschrieben:"Promoset for driving people for finding the way of society unemployment."
jens hat geschrieben:ein promoset für leute die fahren, um die art der gesellschaft arbeitslosigkeit zu finden??
Ich habe gehört, dass das Marihuana verschreibungspflichtig ist.Matrjoschka hat geschrieben:Marihuana-Automaten in den USA
Sebbel hat geschrieben:"Promoset for driving people for finding the way of society unemployment."
jens hat geschrieben:ein promoset für leute die fahren, um die art der gesellschaft arbeitslosigkeit zu finden??