Gewerbeanmeldung als DJ
- Siebenschlaefer
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Gewerbeanmeldung als DJ
Auf der Suche nach neuen Infos zum Thema "DJ und Gewerbeanmeldung" bin ich auf eine sehr ausführliche Beschreibung gestoßen und wollte einfach mal darauf hinweisen: deejayforum
Hier in Magdeburg scheint es aus eigener Erfahrung kein Problem zu sein, sich und seine eigene DJ-Tätigkeit als Freiberufler anzumelden!
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Ich bin nicht Ostcode! Macht was draus, was is eure Sache, ich kann mich nich um alles kümmern!
https://soundcloud.com/nathanexile
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mhh also ich kenn das so ...
als eine privatperson ohne eintragung im handelsregister! darf ich einen gewinn im jahr von 50 000 erbringen, dabei darf der umsatz von 500 000 nicht überschritten werden!
werden diese kreterien eingehalten... muss man kein buch führen . kann dadurch aber auch nichts steuerlich geltent machen ! (das heißt zb plattenkäufe absätzen)
Hatte das schon in meiner ausbildung und jetzt in meinem Abitur mit dem schwerpunkt Wirtschaft noch einmal!
Habe mich darüber erkundigt da ja immer mehr veranstalter sich eine rechnung ausstellen lassen, mit den persöhnlichen daten !
edit. :
oder gibt es für die tätigkeit dj eine sondereglung... ist doch wenn dann aber eine selbständigkeit wie jeder andere kaufmännische beruf! ?
bin auf weitere infos sehr gespannt .....
als eine privatperson ohne eintragung im handelsregister! darf ich einen gewinn im jahr von 50 000 erbringen, dabei darf der umsatz von 500 000 nicht überschritten werden!
werden diese kreterien eingehalten... muss man kein buch führen . kann dadurch aber auch nichts steuerlich geltent machen ! (das heißt zb plattenkäufe absätzen)
Hatte das schon in meiner ausbildung und jetzt in meinem Abitur mit dem schwerpunkt Wirtschaft noch einmal!
Habe mich darüber erkundigt da ja immer mehr veranstalter sich eine rechnung ausstellen lassen, mit den persöhnlichen daten !
edit. :
oder gibt es für die tätigkeit dj eine sondereglung... ist doch wenn dann aber eine selbständigkeit wie jeder andere kaufmännische beruf! ?
bin auf weitere infos sehr gespannt .....
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- KyleKush
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also ich kenne das auch so... und meine Anwälte haben auch noch nichts gesagt
solange du keine 50 000 im jahr erreichst bist du "Frei Schaffender/Arbeitender Künstler" und brauchst keine anmeldung
nur am ende des jahres deine ausgaben von deinen einahmen abziehen und fertig...
solange du keine 50 000 im jahr erreichst bist du "Frei Schaffender/Arbeitender Künstler" und brauchst keine anmeldung
nur am ende des jahres deine ausgaben von deinen einahmen abziehen und fertig...
Alle jammern über den Tod von Techno, dabei ist er lediglich von seinen Protagonisten in eine Einbahnstraße bugsiert worden.
http://www.myspace.com/kylekush
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ich habe da nochmal die lehrein gefragt und sie meinte ich muss da noch nicht einmal was bekannt geben einfach die quittungen aufheben, damit du nachweisen kannst das du dadrunter liegst ...fertig...
bin gespannt was hier noch so kommt
bin gespannt was hier noch so kommt
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tatsache ist aber, dass du ohne gewerbe nicht berechtigt bist rechnungen zu schreiben und somit auch der va das booking nicht steuerlich absetzen kann... das geht vllt. ein paar mal gut, aber irgendwann wollen sie das definitiv auch machen.
50000€ empfinde ich irgendwie ziehmlich hochgegriffen, mir ist glaub ich eine niedrigere bekannt... muss nochmal nachlesen...
jedenfalls gibts beim gewerbe auch zwei varianten... eine mit umsatzsteuer und eine ohne.
50000€ empfinde ich irgendwie ziehmlich hochgegriffen, mir ist glaub ich eine niedrigere bekannt... muss nochmal nachlesen...
jedenfalls gibts beim gewerbe auch zwei varianten... eine mit umsatzsteuer und eine ohne.
- KyleKush
- Rote Socke
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lol logisch darf man ohne gewerbeschein keine rechnung schreibenbaboon hat geschrieben:tatsache ist aber, dass du ohne gewerbe nicht berechtigt bist rechnungen zu schreiben und somit auch der va das booking nicht steuerlich absetzen kann... das geht vllt. ein paar mal gut, aber irgendwann wollen sie das definitiv auch machen.
50000€ empfinde ich irgendwie ziehmlich hochgegriffen, mir ist glaub ich eine niedrigere bekannt... muss nochmal nachlesen...
jedenfalls gibts beim gewerbe auch zwei varianten... eine mit umsatzsteuer und eine ohne.
aber warum willst du auch unbedingt ne rechnung schreiben???
vertrag und die rechnung ist dem Veranstalter sein problem...
klar bald kommen noch die veranstalter und meinen gema must selber übernehmen
aber lass dir das ruhig einreden
Alle jammern über den Tod von Techno, dabei ist er lediglich von seinen Protagonisten in eine Einbahnstraße bugsiert worden.
http://www.myspace.com/kylekush
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Abenteuerlicher Thread... Motto: Schmeißen wir mal alle Begriffe in einen Topf, denken es uns so wie wir uns das wünschen und fertig ist das totale Chaos.
Man trenne als eigenständige Themen:
Umsatzsteuer
Einkommenssteuer
Gewerbe
freiberufliche Tätigkeiten
GEMA
Verträge
Rechnungen
In jedem Fall ist eine Einnahmen-Überschussrechung zu machen.
Alles andere steht in dem Link.
Man trenne als eigenständige Themen:
Umsatzsteuer
Einkommenssteuer
Gewerbe
freiberufliche Tätigkeiten
GEMA
Verträge
Rechnungen
Sagt schon viel aus. Freiberufliche Tätigkeit ist (bei manchen Finanzämtern) möglich. Hier scheiden sich regional die Geister, ob DJing Kunst oder Gewerbe ist. Letztendlich heißt freiberuflich aber nur, dass keine IHK-Zwangsmitgliedschaft und keine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Umsatzsteuerpflicht (auch Inanspruchnahme des § 19 UStG) gilt trotzdem.Das bedeutet im Klartext, dass für dich jede Tätigkeit die selbstständig und regelmäßig mit dem Ziel „Gewinn zu machen“ ausgeführt wird, eine gewerbliche Handlung darstellt die anmeldepflichtig ist.
In jedem Fall ist eine Einnahmen-Überschussrechung zu machen.
Alles andere steht in dem Link.
Zuletzt geändert von frank1040 am 31.08.09 - 13:56, insgesamt 1-mal geändert.
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lies nochmal und überdenk deine antwortKyleKush hat geschrieben:lol logisch darf man ohne gewerbeschein keine rechnung schreibenbaboon hat geschrieben:tatsache ist aber, dass du ohne gewerbe nicht berechtigt bist rechnungen zu schreiben und somit auch der va das booking nicht steuerlich absetzen kann... das geht vllt. ein paar mal gut, aber irgendwann wollen sie das definitiv auch machen.
50000€ empfinde ich irgendwie ziehmlich hochgegriffen, mir ist glaub ich eine niedrigere bekannt... muss nochmal nachlesen...
jedenfalls gibts beim gewerbe auch zwei varianten... eine mit umsatzsteuer und eine ohne.
aber warum willst du auch unbedingt ne rechnung schreiben???
vertrag und die rechnung ist dem Veranstalter sein problem...
klar bald kommen noch die veranstalter und meinen gema must selber übernehmen
aber lass dir das ruhig einreden
der veranstalter ist unternehmer... somit will er auch erworbene leistungen, die er von der steuer absetzen kann, natürlich auch aufführen.. dazu zählt auch der dj.
Vorsteuer geltend machen zu können, hat aber auch Vorteile. Das Nutzen der Kleinunternehmerregelung ist aber in jedem Falle der stressfreieste Weg. Wenn man selbstständig aber (richtig) Geld verdienen will, geht's eh nicht ohne...
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ja das problem oder mehr mein problem ist..wenn ich mich als kleinunternehmer anmelde..wird mein "einkommen" gegen mein kindergeld gerechnet!
Und mir wurde das echt so vermittelt, dass ich rechnungen ruhig unterschreiben kann so lange ich die obergrenzen nicht überschreite !
sich für einen dj der im monat seine 4 gigs hat ist ein gewerbe ratsam .. aber zb für mich der vielleicht 4 gigs im jahr hat...?
diese 35 euro sind echt nich das problem nur die rechnung gegen die staatsleistungen ...!?
Und mir wurde das echt so vermittelt, dass ich rechnungen ruhig unterschreiben kann so lange ich die obergrenzen nicht überschreite !
sich für einen dj der im monat seine 4 gigs hat ist ein gewerbe ratsam .. aber zb für mich der vielleicht 4 gigs im jahr hat...?
diese 35 euro sind echt nich das problem nur die rechnung gegen die staatsleistungen ...!?
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- da_pARTyst
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wie funktioniert es, sich nebenberuflich selbstständig zu machen?
war irgend wie so, dass man bis zu 160 euro im mon. dazu verdienen darf. das sollte für dich ja am ehesten passen, wenn ich das richtig in erinnerung habe.
war irgend wie so, dass man bis zu 160 euro im mon. dazu verdienen darf. das sollte für dich ja am ehesten passen, wenn ich das richtig in erinnerung habe.
[color=black][quote="Laurent Garnier"]Er nahm Ectasy, war offensichtlich stolz darauf und schrieb es auf sein T-Shirt. Er war das genaue Gegenteil dessen, wofür wir uns einsetzten.[/quote][/color]
Das ist ja nun wieder eine neue Baustelle.
Bei Kindergeld gibt es eine Verdienstgrenze, wenn man die überschreitet dann muss man das Geld (komplett!!!) zurückzahlen. Einige Tausend Euro sind das auf jeden Fall. Wenn du also sonst keine Nebeneinkünfte hast, kein Problem. Einfach mal bei der Kindergeldkasse nachfragen, wie hoch die Grenzen sind.
Aber wie willst du bei wenigen Gigs denn Gewinn machen?
Kaufst ja sicher Platten usw.
Einnahmen - Ausgaben = Gewinn.
Das solltest du gering halten können.
Und das mit den 160 € klingt nach Hartz 4 oder so...
Bei Kindergeld gibt es eine Verdienstgrenze, wenn man die überschreitet dann muss man das Geld (komplett!!!) zurückzahlen. Einige Tausend Euro sind das auf jeden Fall. Wenn du also sonst keine Nebeneinkünfte hast, kein Problem. Einfach mal bei der Kindergeldkasse nachfragen, wie hoch die Grenzen sind.
Aber wie willst du bei wenigen Gigs denn Gewinn machen?
Kaufst ja sicher Platten usw.
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Das solltest du gering halten können.
Und das mit den 160 € klingt nach Hartz 4 oder so...
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achso ich vergaß es geht ja letzten endes um den gewinn... den ich nicht habe..sonder die gagen nur als unterstützung für mein hobby verwende.
das is echt nen hartes pflaster das thema.. was is denn aber dann mit der frei grenze ohne eintragung ins handelsregister also ohne anmeldung ?
das is echt nen hartes pflaster das thema.. was is denn aber dann mit der frei grenze ohne eintragung ins handelsregister also ohne anmeldung ?
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Wenn du es mit einer Gewinnerzielungsabsicht machst, ist es ein Gewerbe. Ein Hobby ist ein Hobby, da gibt es kein Geld dafür. Wenn man nur Verlust macht, sagt das Finanzamt das ist Liebhaberei und es gibt Ärger.
Als klassischer (voll privat haftender) Einzelunternehmer meldest du eine neben- oder hauptberufliche gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeamt an. Mit dem Handelsregister hat das nichts zu tun. Im Handelsregister stehen Personen und Kapitalgesellschaften. Oder eingetragene Kauffleute (e.K.) - Eine Eintragung ist in deinem Falle aber nicht notwendig. (da du kein Handelsgewerbe betreibst also kein Vollkaufmann bist.
Oder halt die Anmeldung einer freischaffenden künstlerischen Tätigkeit beim Finanzamt. Das kommt bei DJs aber auf die Meinung des Finanzamts an, ob Kunst oder nicht.
Als klassischer (voll privat haftender) Einzelunternehmer meldest du eine neben- oder hauptberufliche gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeamt an. Mit dem Handelsregister hat das nichts zu tun. Im Handelsregister stehen Personen und Kapitalgesellschaften. Oder eingetragene Kauffleute (e.K.) - Eine Eintragung ist in deinem Falle aber nicht notwendig. (da du kein Handelsgewerbe betreibst also kein Vollkaufmann bist.
Oder halt die Anmeldung einer freischaffenden künstlerischen Tätigkeit beim Finanzamt. Das kommt bei DJs aber auf die Meinung des Finanzamts an, ob Kunst oder nicht.
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wenn ich das richtig verstehe und mit meinen auftriten kein gewinn erziele (auch wenn man geld bekommt) sondern die gage nur zur förderung des hobbys nutzt!
liegt es ja auch nicht in meine absicht gewinn zu erzielen... richtig ?
liegt es ja auch nicht in meine absicht gewinn zu erzielen... richtig ?
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Wenn dein Hobby Radfahren ist, wird dich niemand dafür bezahlen. Wenn du Geld für Auftritte verlangst und das regelmäßig ist das kein Hobby...
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jetzt ist die frage..regelmäßig!? und gewinn wird erst garnich erzielt ...
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Einmal im Monat ist schon regelmäßig. Gewinn will man immer erzielen, weil alles andere (zwar evtl. inoffiziell Sinn ergibt) aber steuerrechtlich unglaubwürdig ist. Es liegt in der Logik eines jeden Unternehmens Gewinn zu machen.Akustikkiller hat geschrieben:jetzt ist die frage..regelmäßig!? und gewinn wird erst garnich erzielt ...
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das stimmt das is der sinn eines unternehmers..... nur ich sehe das echt als hobby an und glaube mit meiner zahl an auftritten kann man das auch so werten ! aber danke für die infos..war echt sehr hilfreich : D
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Ausser man kann dem Finanzamt plausibel erklären, dass es sich dabei um eine sogenannte "Liebhaberei" handelt.
Guckst du hier:
http://www.steuerlexikon-online.de/Liebhaberei.html
Guckst du hier:
http://www.steuerlexikon-online.de/Liebhaberei.html
Das ist aber nix was du erklären kannst. Dies wird festgestellt, wenn du Verluste steuerlich geltend machst ohne je die Absicht gehabt zu haben, Gewinn zu erzielen. Somit eher ein Problem als eine tolle Leistung.HansWurst hat geschrieben:Ausser man kann dem Finanzamt plausibel erklären, dass es sich dabei um eine sogenannte "Liebhaberei" handelt.
Guckst du hier:
http://www.steuerlexikon-online.de/Liebhaberei.html
Qualifiziert die Finanzverwaltung eine Tätigkeit als Liebhaberei, wird die Tätigkeit der privaten Lebensführung zugeordnet. Damit können erzielte Verluste steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden. Verluste, die bereits vor der Umqualifizierung der unternehmerischen Tätigkeit in einen Liebhabereibetrieb erzielt wurden, können als nachträgliche Betriebsausgaben angesetzt werden, falls eine Verrechnung der Verluste mit dem Aktivvermögen des Unternehmen mangels Masse nicht möglich war.
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- basti@mmt
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na gott sei dank hat einer ahnung, danke frank.
der thread im deejayforum ist doch allumfassend, da sollte hier keine neue diskussion ausbrechen. fragen sind natürlich gern gesehen, aber bitte werft nicht alles was ihr irgendwann mal gehört habt durcheinander.
wie hier schon öfters erwähnt, empfehle ich jedem es zuerst einmal als freiberufler zu versuchen. da musiker grundsätzlich unter freiberufler fallen. djs sind auch musiker, zumindest bei entsprechender auslegung, kommt man damit ganz gut durch. ich hatte zumindest nie probleme hier in leipzig.
mehrwertsteuer befreiung ist auch so eine geschichte für sich, wer sich das absolut nicht antun will und "stress" vermeiden möchte lässt sich befreien. wer das ganze ernsthaft betreiben will lässt sich nätürlich nicht von der mehrwertsteuer befreien. kleiner tip, wer umsatzsteuer abführt kann auch vorsteuer ziehen . daraus können sich interessante "vorteile" ergeben.
der thread im deejayforum ist doch allumfassend, da sollte hier keine neue diskussion ausbrechen. fragen sind natürlich gern gesehen, aber bitte werft nicht alles was ihr irgendwann mal gehört habt durcheinander.
wie hier schon öfters erwähnt, empfehle ich jedem es zuerst einmal als freiberufler zu versuchen. da musiker grundsätzlich unter freiberufler fallen. djs sind auch musiker, zumindest bei entsprechender auslegung, kommt man damit ganz gut durch. ich hatte zumindest nie probleme hier in leipzig.
mehrwertsteuer befreiung ist auch so eine geschichte für sich, wer sich das absolut nicht antun will und "stress" vermeiden möchte lässt sich befreien. wer das ganze ernsthaft betreiben will lässt sich nätürlich nicht von der mehrwertsteuer befreien. kleiner tip, wer umsatzsteuer abführt kann auch vorsteuer ziehen . daraus können sich interessante "vorteile" ergeben.
Zuletzt geändert von basti@mmt am 31.08.09 - 17:21, insgesamt 1-mal geändert.
„Ariel there was a fire in your house they say, And that your bedroom is all up in flames. There was a fire in your house they say, They say you've been dancing with the devil. “
http://www.monomental.de
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na hier is ja was los - eigentlich war der link auch dazu gedacht mal ordnung in das chaos vieler köpfe zu bringen, aber anscheinend waren die meisten einfach zu faul zum lesen! Wie schon gesagt, hier in Magdeburg wurde ich als Freiberufler anerkannt, ganz von allein ohne, ohne dass ich damals überhaupt wußte was ich da eigentlich gerade mache ....Freiberufler mit Kleinunternehmerregelung, was bedeutet, dass ich Umsatzsteuerbefreit bin. Nun bin ich aber am überlegen, die Kleinunternehmerregelung zu streichen ...Grund ist der Gedanke eines Firmenautos - bisher hab ich mich da aber noch nicht schlau machen können!
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https://soundcloud.com/nathanexile
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Wichtig dabei: Wechsel im neuen Jahr machen sonst zahlst du nachträglich Umsatzsteuer auf alles im laufenden Jahr oder besser gesagt: oder du müsstest alle deine Rechnungen korrigieren und an deine Kunden schicken, damit die dir nachträglich die USt. überweisen. Machen sie das nicht (was in der Branche wahrscheinlich ist) zahlst du die USt. Das kann ne Menge werden.Siebenschlaefer hat geschrieben: na hier is ja was los - eigentlich war der link auch dazu gedacht mal ordnung in das chaos vieler köpfe zu bringen, aber anscheinend waren die meisten einfach zu faul zum lesen! Wie schon gesagt, hier in Magdeburg wurde ich als Freiberufler anerkannt, ganz von allein ohne, ohne dass ich damals überhaupt wußte was ich da eigentlich gerade mache ....Freiberufler mit Kleinunternehmerregelung, was bedeutet, dass ich Umsatzsteuerbefreit bin. Nun bin ich aber am überlegen, die Kleinunternehmerregelung zu streichen ...Grund ist der Gedanke eines Firmenautos - bisher hab ich mich da aber noch nicht schlau machen können!
Besprich das aber am besten mal mit einem Stb.
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geht nicht auch nen wechsel zum quartal? war noch nie in der situation.
„Ariel there was a fire in your house they say, And that your bedroom is all up in flames. There was a fire in your house they say, They say you've been dancing with the devil. “
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Meines Wissens nur zum Wechsel eines Jahres. Entscheidend ist ja die Jahresumsatzsteuererklärung. Das im Quartal sind ja (sofern nur quartalsweise eingestuft) nur Voranmeldungen, die noch korrigiert werden können.
Wenn du mittendrin wechselst muss man irgendwas anpassen. Wird ja sonst ein heilloses Durcheinander. Meistens will das FA dann Steuern nachträglich. Und nachträglich Vorsteuer auf vorher erworbene Investitionsgüter usw. geht wohl auch nicht recht.
Wenn du mittendrin wechselst muss man irgendwas anpassen. Wird ja sonst ein heilloses Durcheinander. Meistens will das FA dann Steuern nachträglich. Und nachträglich Vorsteuer auf vorher erworbene Investitionsgüter usw. geht wohl auch nicht recht.
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stimmt, das hab ich eben nicht bedacht. dann auf jeden fall zum jahreswechsel.frank1040 hat geschrieben:Entscheidend ist ja die Jahresumsatzsteuererklärung.
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