Lindegaard und seine Gruppe hatten ein Softwareprogramm entwickelt, mit dem sie Surfer bis zu ihrer Internet-Protokol-Adresse zurückverfolgen konnten. Auf diese Weise hatten sie dänische User identifiziert, die in den beiden bekannten Peer-to-Peer-Netzen Kazaa und eDonkey unerlaubterweise Dateien auf ihre PCs herunterluden. Das Programm hielt auch fest, welches Material unerlaubterweise auf private Festplatten kopiert wurde und wann der Softwareklau ablief. Nachdem die Identität so halbwegs offenbar wurde, hatte ein dänischer Richter die Internet-Service-Provider (ISP) aufgefordert, die Rechnungsadressen von den mutmaßlichen Softwarepiraten zu offenbaren.
Ein dänisches Gericht bescheinigte aber dem APG und den ISPs, sich rechtskonform verhalten zu haben. Die Strafen für die einzelnen Surfer betragen in Einzelfällen bis zu 13.360 Dollar. Die APG verlangte pro Musiktitel 2,67 Dollar, für einen illegal heruntergeladenen Film 26,70 Dollar und für ein Videospiel 50 Dollar.
In Deutschland befindet sich die Software im Beta-Stadium und wird bereits Anfang nächsten Jahres flächendeckend eingesetzt, um die IP-Adressen den Gerichten vorzulegen.
Ob das auch in Deutschland möglich ist (datenschutz) bleibt offen
Das kann ja noch heiter werden!!!
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