gewerbeschein // gage // produktionen

Alles mögliche was mit Producing oder Auflegen zu tun hat.
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EpheDrin
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Beitrag von EpheDrin »

ganz schön komplexes thema, aber intressant.
Nomade hat geschrieben:
MaiKind hat geschrieben:Leuchti greift an!
Was´n willste auch mal wieder angegriffen werden ? Dann geh zur Bundeswehr und meld dich für Auslandseinsätze...
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crime_time
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Beitrag von crime_time »

mein ich auch, gerade mal alles durchgelesen!

gut zu wissen die sachen... muss man nich soviel recherche führen!
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Kapuze
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Beitrag von Kapuze »

so steuernr. wird in 3-4 wochen geliefert. abdrücken musste ich nichts dafür. war auch ne ganz nette tante da, die hat geholfen wo man nich weiter wusste.

allerdings, wenn ich tracks produziern + releasen will, also verkaufen möchte, muss ich mir dochn gewerbe anmelden - weil is ja nen handel - so die begründung.

hm, das sagte ich der aber bei der gewerbemeldestelle. da hat die mir bestimmt nich zugehört ^^
also muss ich da auch noch mal antanzen.
muss dann ne steuer + ne umsatzsteuererklärung machen. hab ich zwar noch nie, aber naja, muss ich mich mal hinsetzen...
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basti@mmt
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Beitrag von basti@mmt »

wenn du DEINE tracks releasen willst verkaufst du immer noch dein eigenes gedankengut. du brauchst dafür also noch keinen gewerbeschein. wenn du tracks andere leute verkaufen willst verhält sich das etwas anders, dann bist du so etwas wie ein label.
Zuletzt geändert von basti@mmt am 19.10.10 - 13:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Jens
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Beitrag von Jens »

wo wir grad beim thema sind: mach doch ma dein icq an! ^^
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Kapuze
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Beitrag von Kapuze »

ich? :-D

ich habe ihr aber gesagt das ich musik mache und die dann verkaufen will...
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Jens
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Beitrag von Jens »

hehe, nee, der andere... ^^
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Beitrag von basti@mmt »

Kapuze hat geschrieben:ich? :-D

ich habe ihr aber gesagt das ich musik mache und die dann verkaufen will...
jo, kann schon sein das es alles etwas widersprüchlich ist. ich muss meine aussage auch in der hinsicht relativieren, das es hier in leipzig anscheinend so funktioniert. das letze wort hat immer das zusändige finanzamt. könnte sich natürlich am ende rausstellen das du in md besser fährst wenn du dir gleich einen gewerbeschein holst. so sparst du dir später doppelte arbeit.
Zuletzt geändert von basti@mmt am 19.10.10 - 22:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Ferry S
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Beitrag von Ferry S »

Siebenschlaefer hat geschrieben:
Wenn du arbeitslos oder Student bist wäre es zu ermittlen ob die Anmeldung sinnvoll ist, denn mit jeder geschriebenen Rechnung hast du kein Schwarzgeld verdient - was bedeutet dass die je nachdem das ALG gekürzt wird, denn Du darfst ja nur 165 Euro dazu verdienen.

bist du dir sicher, dass studenten nur 165€ dazu verdienen dürfen? hatte gedacht/gehofft, dass es 400€ sind !?

habs hier in leipzig auch mit gewerbeschein gemacht, da das wohl als freiberufler nicht durchgegangen wäre. mir grauts nur schon vor der ersten steuererklärung nächstes jahr :roll:
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Kapuze
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Beitrag von Kapuze »

nehme an es sind 400€. wenn du drüber kommst, wirds sicher mitm bafög verrechnet. analog zu anderen jobs, wäre ja sonst hohl.
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Beitrag von basti@mmt »

das ist eh so ne geschichte für sich, wer normalerweise noch zuschüsse vom staat bezieht muss aufpassen das er nicht zuviel verdient. ansonsten fallen bestimmte leistungen weg, da man ja selber dafür aufkommen kann.

@ferry bei djs ist es auch hier in leipzig eher aussichtslos als freiberufler durchzugehen. die steuererklärung ist übrigens relativ simpel.
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Beitrag von Ferry S »

basti@mmt hat geschrieben:
@ferry ...... die steuererklärung ist übrigens relativ simpel.

na dann weiß ich ja an wen ich mich wenden kann :D
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Beitrag von basti@mmt »

ich muss weg... :lol:
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EpheDrin
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Beitrag von EpheDrin »

:lol:
Nomade hat geschrieben:
MaiKind hat geschrieben:Leuchti greift an!
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Beitrag von Kapuze »

nächste frage, kann ich auch als künstler wie beim gewerbe, zb gekauftes equipment "fürs unternehmen" steuerlich absetzen?
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Beitrag von basti@mmt »

wenn du umsatzsteuer abführst, kannst du auch vorsteuer ziehen.
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Beitrag von Kapuze »

tut mir leid, hab ich nich kapiert. vorsteuer?
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Beitrag von AK01 »

also kapu..wenn du eine rechnung erstellst, dann enthält der betrag die ust. und wenn du etwas kaufst, ist die dort enthaltene ust für die ich eine so genannte vorsteuer, halt ein durchlaufender posten. mit der vorsteuer veringerst du den umsatzsteuerbetrag den du am ende an das finazamt abführen musst. es kann auch zu einem vorsteuerüberhang kommen, indem du mehr kaufst als du einimmst in zahlen gesehen. wie der vstüberhang aber abgerechnet wird, bin ich mir gerade nich ganz sicher.
http://www.dropbox.com/sh/sfkysvoe0xqpa82/SxOHTv1jf7" onclick="window.open(this.href);return false;
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Beitrag von Kapuze »

ach gucke, man lebt noch :wink:
ich dachte du liegst die ganze woche auf der frucht :-D
hast du nen plan von der materie?`das wärre ja wonderbra.
ust = märchensteuer? ich weiß das es auf was gekauftes mwst zahle ^^
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AK01
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Beitrag von AK01 »

ja ich lebe, nur war/ist die woche stressig. ja also ust= Umsatzsteuer = Mehrwertsteuer

wenn du etwas kauft hast du die üblichen 19 % enthalten, aber halt auch wenn du eine rchnung ausstellst.
Das heiß für die von die ausgestellten rechnungen muss du am ende des jahres die ust an das finazamt abführen und diesen ust betrag kannst verringer, indem du ausgaben tätigst. ausgaben sind indem falle keine lebensmittel oder neue unterwäsche für deine freundin, sonder zb equipment.
Fazit: du kaufst was, die enthaltene umsatzsteuer ist für dich eine vorsteuer, weil für dich keine kosten im endeffekt entstehen.

du verringerst mit deinen ausgaben den betrag den du an das finanzamt zahlen musst.


wen ich falsch liegen sollte bitte um korrektur ;)
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Beitrag von basti@mmt »

nur kurz...

Vorsteuer: Ist die Steuer, die ein Unternehmer von einem anderen in Rechnung gestellt bekommt. Diese kann vom Finanzamt wiedergeholt werden.

Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer ist die Steuer, welche ein Unternehmer an das Finanzamt bezahlen muss. Hierfür wird die Umsatzsteuer vom Unternehmer seinen Kunden in Rechnung gestellt und diese wird dann an das Finanzamt abgegeben.

Mehrwertsteuer: Dieser Begriff wird im Steuersystem nicht mehr verwendet, wird jedoch noch genutzt, um die Umsatzsteuer und Vorsteuer namentlich zu vereinen.


beim vorsteuerüberhang bekommst du einfach geld vom FA wieder. gerade in den ersten ein oder zwei jahren ist das durchaus normal. jeder unternehmer muss am anfang investieren.
ich hab ak01 seinen beiden beiträge jetzt nur überflogen, klingt aber erstmal nicht verkehrt.

du kannst im übrigen auch rechnungen stellen die von der umst. befreit sind, somit bist du aber auch nicht mehr berechtig vorsteuer zu ziehen. vorteil wäre das du weniger papierkrieg hast. siehe kleinunternehmerregelung § 19 UStG.
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