Streß mit den Nachbarn!!!
- das zirkuskind
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innerhalb der ruhezeiten is nichts zu machen.
ausserhalb dessen darf man 2h am tag musizieren.ob mit geige oder plattenspieler is egal.logisch.
darauf kannst du immer klipp und klar verweisen.
desweiteren würde ich an deiner stelle wenns anfängt zu nerven (zb wenn sich unverhältnissmäßig beschwert wird) frech sein und klar sagen: "holen sie doch die polizei wenn sie denken sie seien im recht."
diese wird deinen nachbarn kein gehör schenken und ausserhalb der ruhezeiten partout nicht kommen.
(und wie gesagt selbst dann müssten sie dich 2 stunden am tag machen lassen.)
ausserhalb dessen darf man 2h am tag musizieren.ob mit geige oder plattenspieler is egal.logisch.
darauf kannst du immer klipp und klar verweisen.
desweiteren würde ich an deiner stelle wenns anfängt zu nerven (zb wenn sich unverhältnissmäßig beschwert wird) frech sein und klar sagen: "holen sie doch die polizei wenn sie denken sie seien im recht."
diese wird deinen nachbarn kein gehör schenken und ausserhalb der ruhezeiten partout nicht kommen.
(und wie gesagt selbst dann müssten sie dich 2 stunden am tag machen lassen.)
24.02.2023 - Fläsh Bending @ Distillery, LE
02.06.2023 - tba @ tba, Berlin
exLEpäng
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Ein hohes Gericht (Bayrisches Oberlandesgericht) hat sogar entschieden, dass ein Mieter das Recht hat, täglich mindestens zwei Stunden auf seinem Instrument zu spielen. Selbstverständlich sind die Ruhezeiten dabei zu beachten.
man soll sich quasi einigen WANN man 2 stunden in anspruch nimmt.Bei nachbarlichen „Lärmstreitigkeiten" ist ferner das Gebot der nachbarlichen Rücksichtsnahme zu beachten. So unterliegt zum Beispiel die Musikausübung im Haus, sei es durch das Spielen eigener Instrumente, sei es durch das Abspielen von Tonträgern, dem Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme. Daraus kann sich ergeben, dass zeitliche Beschränkungen in Bezug auf die Dauer und die Tageszeit der Musikausübung entstehen (so auch LG Nürnberg-Fürth, Az.: 13 S 5296/90, Urteil vom 17.09.1991 und AG Rheinberg, Az.: 5 C 199/89, Urteil vom 18.01.1990).
Besonders in Reihenhäusern kann bei Hellhörigkeit der Gestörte vom Störer verlangen, daß in der Zeit zwischen 22 und 8 Uhr und 13 und 15 Uhr nicht musiziert wird und darüber hinaus auch Saxophon oder Klarinette etc. werktags nur 2 Stunden und sonntags nur l Stunde gespielt werden.
desweitern könn deine nachbarn in NRW nicht einfach eine unterlasssungsklage gegen dich einreichen:
Die zivilrechtlichen Unterlassungsansprüche muss man im schlimmsten Fall bei Gericht einklagen. Bevor Sie jedoch eine solche Klage in NRW erheben können, müssen nach dem Gesetz zur Ausführung des § 15a ZPO in Nordrhein-Westfalen ein „obligatorisches außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren" vor einer anerkannten Gütestelle durchgeführt haben. D.h. man muss sich mit seinem Nachbarn vor einer Gütestelle treffen und dort den Sachverhalt nochmals durchgehen. Häufig kann jedoch auch hier keine einvernehmliche Lösung gefunden werden.
24.02.2023 - Fläsh Bending @ Distillery, LE
02.06.2023 - tba @ tba, Berlin
exLEpäng
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basti hatte es schon richtig geschrieben...
ich hab nochmal nachgesehen und er hat recht .
also die nachtruhe ist schon geregelt ja..kommunal.
fakt ist aber auch, dass sowas wie diese ominöse 2 std regelung eher eine einzelfallentscheidung ist.
gilt definitiv nicht allgemein.
weiterhin gibt es keine definierte mittagsruhe und diese kann maximal im mietvertrag geregelt sein.
ich hab nochmal nachgesehen und er hat recht .
also die nachtruhe ist schon geregelt ja..kommunal.
fakt ist aber auch, dass sowas wie diese ominöse 2 std regelung eher eine einzelfallentscheidung ist.
gilt definitiv nicht allgemein.
weiterhin gibt es keine definierte mittagsruhe und diese kann maximal im mietvertrag geregelt sein.
http://soundcloud.com/wasteman-thomas-wandrach
ja klar..das ist natürlich unsinn, auch das man seine schlüpper nich aufm balkon trocknen darf ist blödsinn.kullerauge hat geschrieben:jein.. da stehen auch immer mal sachen drin, die nicht rechtens sind. in meiner alten wohnung war es laut hausordnung verboten nachts zu badenwasteman hat geschrieben: und die hausordnung ist , wenn man sie unterschrieben hat, bindend.
in jedem falle und ohne ausnahme.
erlaubt ist immer alles, was zur normalen und allgemeinen nutzung der wohnung gehört.
es kann dir natürlich keiner verbieten nachts zu baden usw.
ich meinte auch eher,dass wenn im MV steht mittags ruhe zu halten, ist das bindend.logisch.
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ja ist immer eine mietrecht-regelung.
aber hier ist der betroffene ja hausbesitzer
hmm
@knut: halt uns mal aufm laufenden!
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das ist im fall des hausbesitzers nicht anders, was ja am ende bei mir auch der fall ist. ich kann nachts um 12 bei uns in der werksatt die kreissäge anmachen, solange ich dabei niemanden störe.
als hausbesitzer hat man sich meist an eine gemeindeordnung zu halten, wie binden die jetzt aber ist weiß ich nicht. ich weiß aber das dort auch bestimmte ruhezeiten geregelt sind.
hier wird anscheinend der nachteil eines reihenhauses offensichtlich.
als hausbesitzer hat man sich meist an eine gemeindeordnung zu halten, wie binden die jetzt aber ist weiß ich nicht. ich weiß aber das dort auch bestimmte ruhezeiten geregelt sind.
hier wird anscheinend der nachteil eines reihenhauses offensichtlich.
„Ariel there was a fire in your house they say, And that your bedroom is all up in flames. There was a fire in your house they say, They say you've been dancing with the devil. “
http://www.monomental.de
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