open air: welche zelte zulässig?

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zu22
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open air: welche zelte zulässig?

Beitrag von zu22 »

vielleicht hat hier jemand bissl ahnung. gibt es denn eine bestimmte größe,ab der zelte genehmigt/abgenommen werden bzw ein zertifikat haben müssen oder ist die größe egal?
danke
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Tom91
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Beitrag von Tom91 »

hast du so lange Beine ?


No , also das erinnert mich gleich an das ultra nervige Goa Zelt beim Melt letztes Jahr... das war so rießen großes grünes Bundeswehr Zelt.
Insofern du kein 200 Mann Zelt brauchst geht es sicherlich noch durch
After I finish learning quantum physics, I think Ill be ready to start making some classy electro.

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SBBB
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Beitrag von SBBB »

es dürfen nicht mehr Zelte mit Mittelstangen verwendet werden.
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Beitrag von basti@mmt »

das is mir auch so zu ohren gekommen. brandschutz zertifikat und fluchweg beachten. das sind die dinge die mir noch von vor ein paar jahren im gedächtniss sind.

edit: wir hatten uns dann im übrigen für einen profesionellen anbieter entschieden, bevor es zu unvorhergesehenen problemen kommt.
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Deeto
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Beitrag von Deeto »

also die aktuellen zelte sind meines wissens alle zugelassen, und mit mittelstange gibts nur noch spezielle glaub ich. hab mir vor ca. n jahr nen neues geholt, sind meistens alle sehr robust und wasserundurchlässig das schon wichtig :wink:

zertifikate brauch mer da eigtl nicht habsch noch nicht so gehört jedenfalls.
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Beitrag von basti@mmt »

ich dachte es geht um großzelte!? wo leute drin tanzen sollen.
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BIBER
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Beitrag von BIBER »

ich denke auch man sollte erstmal klären für wie viele leute das zelt gedacht ist und bzw. was man damit eigentlich machen will.
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Beitrag von basti@mmt »

naja, open air + zulässig ist für mich schon recht eindeutig. ansonsten kannste auch unter ner plane schlafen wenn es privat ist. :lol:
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subelectric
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Beitrag von subelectric »

falsch verbunden, sry :oops:
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zu22
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Beitrag von zu22 »

naja,meinte so zelte von ca 30 - 40 qm, also eher klein.hat jemand vielleicht nen tipp wo man das nachlesen kann? hatte mal nem zelthandel geschrieben, die meinten natürlich bei der größe ist keine zulassung etc nötig, aber irgendwo muss man das doch auch nachlesen können? leiht ihr denn eure zelte für open airs alle aus? weil kaufen is doch auf dauer dezent billiger,oder?
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Beitrag von basti@mmt »

ok, unseres war wesentlich größer, da wäre kaufen nicht drin gewesen. daher auch die entscheidung es von einer firma stellen zu lassen. 30 - 40 qm is ja fast noch mit einem größeren pavillon bzw. partyzelt realisierbar.

z.b. so was hier:

http://shop.afterbuy.de/103/24153795/Ho ... dicht.html

nachfragen kann man so etwas sicher beim ordnungsamt. da musst du dich auch nicht auf irgendwelche wagen aussagen verlassen.
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Beitrag von zu22 »

danke erstmal für die antworten.
ja sone größe meinte ich bzw auch sternzelte o.ä., welche nach allen seiten oiffen sind.
mir hat nen händler geschrieben der meinte, dass es je nach bundesland bis ca. 75qm zelte ohne zulassung aufgestellt werden darf...
kann das jemand bestätigen?
danke
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olby
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Beitrag von olby »

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Beitrag von inapt »

du brauchst auf alle fälle ne bescheinigung vom brandschutz und die alljährlich fällige tüvbescheinigung sowie eine unbedenklichkeitsbescheinung der zuständigen umweltbehörde. dann musst du für den rettungsweg mindestens 3 m platz lassen. und je 10 m² zeltfläche ist ein typ a feuerlöscher aufzustellen.
vinyl: [url]http://www.speedcore.net[/url]
digitalmüll: [url]http://restroomrecords.bandcamp.com[/url]
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zu22
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Beitrag von zu22 »

hab folgendes gefunden...

§ 76 Genehmigung Fliegender Bauten


(1) Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine Fliegenden Bauten.

(2) Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung. Dies gilt nicht für

1. Fliegende Bauten mit einer Höhe bis zu 5 m, die nicht dazu bestimmt sind, von Besuchern betreten zu werden;

2. Fliegende Bauten mit einer Höhe bis zu 5 m, die für Kinder betrieben werden und eine Geschwindigkeit von höchstens 1 m/s haben;

3. Bühnen, die Fliegende Bauten sind, einschließlich Überdachungen und sonstigen Aufbauten mit einer Höhe bis zu 5 m, einer Grundfläche bis zu 100 m² und einer Fußbodenhöhe bis zu 1,50 m und

4. Zelte, die Fliegende Bauten sind, mit einer Grundfläche bis zu 75 m².

hab ich aus der sächsichen bauordnung ;-)
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